Produktkataloge

Teil von Vertrauen beim Social Shopping

Produkteigenschaften mit nachvollziehbaren Belegen zeigen

So gleichen Händler Produktbehauptungen mit passenden Belegen ab und zeigen verständlich, für welche Ausführung sie gelten.

Vor der Veröffentlichung gleichen Sie jede Produkteigenschaft mit einem nachvollziehbaren Beleg ab: Deckt er die konkrete Ausführung und die genannten Bedingungen? Zeigen Sie die Reichweite direkt bei der Aussage und formulieren Sie enger, wenn der Beleg weniger trägt.

Die Aussage genau bestimmen

Formulieren Sie jede kaufrelevante Behauptung so konkret, dass Eigenschaft, Ausführung und Bedingung eindeutig sind. Notieren Sie dazu:

  1. Welche Eigenschaft wird behauptet?
  2. Für welches Modell oder welche Variante gilt sie?
  3. Worauf beruht die Angabe?
  4. Welche Bedingungen oder Ausnahmen gehören dazu?

Eine Aufnahme kann zeigen, wie ein Gegenstand geöffnet wird; sie belegt keine Lebensdauer. Eine Herstellerangabe zu einem Maß belegt dieses Maß für die bezeichnete Ausführung, aber nicht automatisch die Eignung für jede denkbare Einbausituation.

Trennen Sie, was Sie beobachten, was dokumentiert ist und was Sie empfehlen. Kennzeichnen Sie eine Empfehlung als solche, statt sie wie eine belegte Produkteigenschaft erscheinen zu lassen.

Einen passenden Beleg wählen

Für eine Abmessung kann eine aktuelle, eindeutig zugeordnete Spezifikation geeignet sein. Sie muss genau das genannte Maß und die bezeichnete Ausführung betreffen.

Eine Aussage zur Eignung unter bestimmten Bedingungen braucht eine Grundlage, die genau diese Bedingungen abdeckt. Eine Grundlage zu einer anderen Ausführung trägt die Behauptung nicht.

Bei einem Siegel sollten Vergabestelle, Bedeutung und Geltungsbereich zur veröffentlichten Aussage passen. Eine Kundenbewertung schildert eine Erfahrung und ersetzt keinen Nachweis für eine allgemeine technische Behauptung.

§ 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG nennt unter anderem Ausführung, Zubehör, Verwendungsmöglichkeiten und Ergebnisse oder wesentliche Bestandteile von Tests als wesentliche Merkmale einer Ware. § 5 Abs. 3 UWG erfasst auch bildliche Darstellungen, die solche Angaben ersetzen können.

Prüfen Sie bei jedem Bild und jeder Einblendung, welche Eigenschaft oder welchen Lieferumfang sie nahelegen. Sichtbares Zubehör kann eine Erwartung an den Lieferumfang wecken; gleichen Sie Bild und Einblendung deshalb mit der angebotenen Ausführung ab.

Verlässliche vs. unzureichende Belege für Produktaussagen

Geeigneter Beleg
Aktuelle Spezifikation mit eindeutiger Zuordnung zur Ausführung
Ungeeigneter Beleg
Kundenbewertung als Ersatz für technische Prüfung
Geeignete Siegelangabe
Vergabestelle, Bedeutung und Geltungsbereich stimmen überein
Ungeeignete Siegelangabe
Siegel ohne klare Quellenangabe oder Übertragbarkeit

Wesentliche Merkmale nach § 5 UWG

Ausführung
Ja, muss belegt sein
Zubehör
Ja, inklusive Lieferumfang
Verwendungsmöglichkeiten
Ja, unter konkreten Bedingungen
Testergebnisse
Ja, wenn relevant für Kaufentscheidung

Die Grenze verständlich zeigen

Schreiben Sie für Kunden, was feststeht. Eine bestätigte Liste passender Modelle ist verständlicher als ein ungeprüftes „passt überall“.

Bei der Aussage zur Eignung für bestimmte Modelle beziehen Sie den Beleg auf die angebotene Ausführung: Eine aktuelle, bestätigte Liste trägt nur die Aussage für die dort aufgeführten Modelle. Direkt neben der Behauptung kann stehen: „Passend für die in der Produktansicht aufgeführten Modelle.“

Setzen Sie die Grenze direkt zur Behauptung im Beitrag oder in der Produktansicht, bevor Kunden die Produktauswahl treffen. Wo sie sichtbar stehen sollte, richtet sich nach dem konkreten Beitrag und der Stelle, an der die Auswahl erfolgt.

Kunden sollten wesentliche Eigenschaften in einem Umfang erkennen können, der zur Ware und zum Kommunikationsmittel passt. Ein kurzer Social-Beitrag kann knapp sein, sollte aber keinen Eindruck erzeugen, den die erreichbare Produktinformation erst widerrufen muss.

Ändern sich Modell, Material, Lieferumfang oder Beleg, prüfen Sie die betroffenen Aussagen erneut. Fällt die Grundlage weg, ändern oder entfernen Sie die Behauptung, bevor sie weiter als aktueller Kaufanreiz dient.

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