
Kundenservice
Teil von Vertrauen beim Social Shopping
Rückgabeinformationen leicht auffindbar machen
Wo Händler Widerruf, Ausnahmen und Rücksendekosten entlang eines Social-Shopping-Kaufwegs verständlich zugänglich machen.
Führen Sie vom Social-Beitrag über das erreichbare Angebot zu den Widerrufsinformationen des tatsächlichen Vertrags. Vor der Bestellung sollten Interessierte erkennen, bei wem sie kaufen, ob ein Widerrufsrecht besteht, wie sie es ausüben und welche Rücksendekosten gegebenenfalls anfallen. Eine knappe Erwähnung im Beitrag ersetzt die erforderliche Information im Bestellweg nicht.
Widerruf, freiwillige Rückgabe und Mängel trennen
Für erfasste Fernabsatzverträge mit Verbrauchern besteht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht. § 312g BGB enthält Ausnahmen, etwa für bestimmte nach Kundenvorgaben hergestellte oder schnell verderbliche Waren. In weiteren gesetzlich geregelten Fällen kann ein zunächst bestehendes Recht vorzeitig erlöschen. Prüfen Sie eine Ausnahme für das konkrete Angebot, bevor Sie sie behaupten.
Der Widerruf benötigt keine Begründung. Die gesetzliche Grundfrist beträgt 14 Tage; bei Warenkauf und bei fehlender Unterrichtung gelten besondere Regeln für ihren Beginn und ihr Ende.
Eine freiwillig angebotene Rückgabefrist und Rechte wegen eines Mangels sind eigenständige Wege. Stellen Sie eine freiwillige Regel nicht als Grenze gesetzlicher Rechte dar.
Den Informationsweg prüfen
Eine Bezeichnung wie „Widerruf und Rücksendung“ sollte aus dem erreichten Angebot verständlich zum geltenden Text führen. Prüfen Sie, ob Produktansicht und Bestellweg denselben Vertragspartner und dieselben Bedingungen nennen. Bei einem Kauf auf einer Plattform kann die zuständige Oberfläche anders sein als bei einer Weiterleitung in den eigenen Shop.
Stelle / Prüffrage
- Social-Einstieg
- Ist der Weg zum geltenden Angebot klar?
- Produktansicht
- Sind Verkäufer und Rückgabeinformationen auffindbar?
- Bestellweg
- Werden Widerrufsrecht, mögliche Ausnahme und Rücksendekosten rechtzeitig erklärt?
- Nach dem Kauf
- Ist der vorgesehene Widerrufsweg wiederzufinden?
Machen Sie die Informationen zum Widerrufsablauf und das Muster-Widerrufsformular leicht auffindbar. Nach § 357 BGB trägt der Verbraucher die unmittelbaren Kosten der Rücksendung nur, wenn der Unternehmer ihn gemäß den gesetzlichen Vorgaben darüber unterrichtet hat; der Unternehmer kann sich auch bereit erklären, die Kosten zu tragen.
Schritte zur sicherstellenden Darstellung von Rückgabeinformationen im Social Shopping
- Sozialer EinstiegKlarer Weg zum geltenden Angebot sicherstellen
- ProduktansichtVerkäufer und Rückgabebedingungen eindeutig sichtbar machen
- BestellwegWiderrufsrecht, Ausnahmen und Rücksendekosten rechtzeitig erklären
- Nach dem KaufWiderrufsweg wiederfindbar gestalten
Rücksendekosten: Rechtslage nach § 357 BGB
- Verbraucher trägt Kosten
- Nur wenn Unternehmer die Informationspflicht gemäß § 357 BGB erfüllt hat
- Unternehmer übernimmt Kosten
- Wenn keine ausreichende Information vorliegt oder freiwillig vereinbart
- Gültigkeit der Regelung
- Gilt nur für Fernabsatzverträge mit Verbrauchern
Die Online-Widerrufsfunktion berücksichtigen
Für Fernabsatzverträge, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, sieht § 356a BGB eine dort verfügbare, hervorgehoben platzierte und leicht zugängliche Widerrufsfunktion vor. Eine gewöhnliche Kontaktseite sollte nicht ohne Prüfung als Erfüllung dieser Anforderung angesehen werden. Prüfen Sie außerdem, ob sich die Funktion im Kaufweg tatsächlich nutzen lässt und die gesetzlich vorgesehenen Schritte zur Übermittlung der Widerrufserklärung und zur Eingangsbestätigung abbildet.
Nach einem wirksamen Widerruf sind empfangene Leistungen grundsätzlich spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren. Bei einem Verbrauchsgüterkauf kann der Unternehmer die Rückzahlung unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis zum Erhalt der Ware oder eines Versandnachweises verweigern.
Vermeiden Sie pauschale Erstattungsversprechen. Ändern sich Kaufweg oder Bedingungen, gleichen Sie weiter sichtbare Social-Aussagen mit dem aktuellen Angebot ab.
Ablauf eines wirksamen Widerrufs nach § 356a BGB
- Online-Widerrufsfunktion aktivierenHervorgehoben, leicht zugänglich, direkt im Kaufweg integriert
- Widerrufserklärung übermittelnÜber die Online-Oberfläche erfolgen, ohne Umwege
- Eingangsbestätigung erhaltenSchriftliche oder elektronische Bestätigung muss automatisch erfolgen

