
Live-Shopping
Teil von Social-Commerce-Aktionen planen
Live-Angebote mit verfügbarem Bestand koordinieren
So stimmen Händler beworbene Varianten, verfügbaren Bestand und Kaufaufrufe während einer Live-Aktion ab.
Für ein Live-Angebot zählt, ob die beworbene Variante im vorgesehenen Kanal bestellbar ist. Legen Sie vor der Sendung fest, welche Ausführung gezeigt wird, wer ihren Bestandsstand beobachtet und wer bei Ausverkauf den Kaufaufruf stoppt. Eine positive Lagermenge allein ist keine Verkaufsfreigabe.
Die Angebote für die Sendung festhalten
Notieren Sie je Live-Angebot Artikel- und Variantenkennung, gezeigte Ausführung, Aktionsregel, Bestellweg und zuständige Person. Halten Sie außerdem fest, ob bei Ausverkauf eine andere Variante angeboten werden darf. Wird sie angeboten, muss der Unterschied erklärt werden.
Befund vor dem Hervorheben / Entscheidung
- Gezeigte Variante ist im vorgesehenen Kanal bestellbar
- Kaufaufruf möglich, sofern Preis und Bedingungen stimmen.
- Ware liegt im Lager, ist aber für neue Aufträge nicht verfügbar
- Nicht als sofort kaufbar bewerben.
- Nur eine andere Variante ist verfügbar
- Unterschied erklären und Angebot bewusst wechseln.
- Preis oder Vorteil weicht sichtbar ab
- Kaufaufruf bis zur Klärung zurückhalten.
Bestand und sichtbares Angebot unterscheiden
Prüfen Sie im Bestandsystem, welche Menge der Variante tatsächlich für den Verkauf verfügbar ist. Gleichen Sie diese Angabe mit der Bestellbarkeit im vorgesehenen Kanal ab. Andere Systeme können eigene Begriffe und Regeln verwenden.
Prüfen Sie vor dem LIVE, ob Shop, LIVE-Funktion und Produkt für das eigene Konto verfügbar sind und ob die Variante im vorgesehenen Kanal bestellt werden kann.
Bei Abweichungen zwischen Bestandsanzeige und sichtbarer Bestellbarkeit prüfen Sie den aktuellen Stand im zuständigen Shop- oder Plattformkonto.
Bestand vs. sichtbare Bestellbarkeit im Kanal
- Sichtbare Bestellbarkeit im TikTok-Shop
- Nicht bestellbar
- Grund für Abweichung
- Ware ist im Lager, aber nicht für neue Aufträge freigegeben
Während des LIVEs eindeutig melden
Bestimmen Sie eine Person für den Bestandsstand und eine für die Moderation. Eine Meldung sollte Artikelkennung, Variante, sichtbare Bestellbarkeit und Zeitpunkt enthalten. „Wird knapp“ reicht als Handlungsanweisung nicht. Legen Sie fest, bei welchem Befund die Moderation den Kaufaufruf beendet, das Angebot wechselt oder erklärt, dass die gezeigte Ausführung nicht mehr erhältlich ist.
Ein Bestandspuffer kann bei gleichzeitigem Verkauf über mehrere Kanäle sinnvoll sein. Seine Höhe hängt vom eigenen Bestandssystem und der Verkaufsgeschwindigkeit ab. Im führenden System muss er so berücksichtigt werden, dass die zurückgehaltene Menge nicht anderswo weiter als frei verkäuflich erscheint.
Änderungen sichtbar nachführen
Nach einer Ausverkaufsmeldung sind auch ein hervorgehobener Artikel und die mündliche Aussage zu prüfen. Das deutsche Wettbewerbsrecht erfasst unter seinen Voraussetzungen irreführende Angaben über Verfügbarkeit und Preisvorteile. Ein nicht mehr erreichbares Angebot sollte daher nicht weiter als sofort bestellbar beworben werden.
Gleichen Sie nach dem LIVE Plattformaufträge, gegebenenfalls synchronisierte Shopaufträge und offene Fehlerfälle ab. Notieren Sie den Zeitpunkt von Ausverkauf und Angebotswechsel, damit später erkennbar bleibt, wann welches Angebot bestellbar war.
Kritische Fakten zum Wettbewerbsrecht und Live-Verkauf
- § 5 UWG – Irreführende Angaben
- Verfügbarkeitsangaben müssen stimmen
- TikTok Shop: Bestellbarkeit in Echtzeit
- Abhängig von synchronisiertem Inventar
- Ausverkauf ohne Rückmeldung = Risiko
- Folge: Bußgelder, Klagen, Reputationsschaden

