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Social-Commerce-Aktionen planen

So planen Händler eine Social-Commerce-Aktion mit klarem Angebot, passendem Kaufweg, verfügbarem Bestand und nachvollziehbarer Auswertung.

Bestimmen Sie vor dem ersten Beitrag, für welche Produkte und Varianten der Vorteil gilt, wann er endet und wo die Bestellung abgeschlossen wird. Prüfen Sie anschließend, ob Beitrag, Produktansicht und Bestellweg dasselbe Angebot zeigen.

Ziel und Angebot festlegen

Soll die Aktion ein neues Produkt vorstellen oder den Verkauf einer bestimmten Auswahl unterstützen? Formulieren Sie das Ziel so, dass daraus Produktauswahl, Kaufweg und spätere Auswertung folgen. Reichweite zeigt, wie weit ein Inhalt verbreitet wurde; sie ersetzt keine Auswertung der Aufträge.

Beginnen Sie mit wenigen eindeutig benannten Artikeln und Varianten. Halten Sie für jedes Angebot den Vorteil, die Bedingungen und die zuständige Person fest. Zeigt ein Beitrag eine bestimmte Ausführung, darf der beworbene Preis nicht nur für eine andere gelten.

PlanungsfrageFestzulegende Antwort
Was gilt?Artikel oder Varianten, Vorteil und wesentliche Bedingungen
Wann gilt es?Beginn, Ende und Zeitzone des maßgeblichen Systems
Wo wird gekauft?Eigener Shop oder eine für das Konto verfügbare Plattformfunktion
Was geschieht bei Ausverkauf?Wer den Kaufaufruf ändert und die Moderation informiert
Wie wird bewertet?Welche Aufträge zählen und welche Rabatte, Korrekturen und Kosten berücksichtigt werden

Preisversprechen und Bedingungen freigeben

Schreiben Sie das Angebot zuerst vollständig auf. Kürzen Sie es anschließend für Video, Bild und Beschreibung.

Ein nötiger Code, ein Mindestbestellwert oder ausgeschlossene Varianten gehören direkt zum Versprechen, wenn die kürzere Aussage sonst einen falschen Eindruck vermittelt. Klären Sie auch, ob weitere Rabatte hinzukommen können.

Für erfasste Preisangaben gegenüber Verbrauchern in Deutschland verlangt die Preisangabenverordnung eine eindeutige Zuordnung und gute Wahrnehmbarkeit. Wird eine Preisermäßigung für eine Ware bekanntgegeben, ist grundsätzlich der niedrigste Gesamtpreis der vorangegangenen 30 Tage anzugeben.

Die Vorschrift enthält Ausnahmen, unter anderem für individuelle Ermäßigungen; die Einordnung hängt von der konkreten Aktion ab.

Bei schrittweisen, ohne Unterbrechung ansteigenden Preisermäßigungen darf während der Ermäßigung der niedrigste Gesamtpreis vor Beginn dieser schrittweisen Senkung angegeben werden. Für schnell verderbliche Waren oder Waren mit kurzer Haltbarkeit gilt eine Ausnahme, wenn der Preis wegen drohenden Verderbs oder Ablaufs der Haltbarkeit gesenkt wird und dies für Verbraucherinnen und Verbraucher kenntlich gemacht ist.

Bei Fernabsatzangeboten müssen die Preise außerdem die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten. Es ist anzugeben, ob zusätzliche Fracht-, Liefer- oder Versandkosten oder sonstige Kosten anfallen; deren Höhe ist anzugeben, soweit sie vernünftigerweise im Voraus berechnet werden können.

Wichtige rechtliche Vorgaben für Preisangaben in Deutschland

Preisangabenverordnung (PAngV)
§ 1 Abs. 1: Eindeutige Zuordnung und gute Wahrnehmbarkeit erforderlich
Niedrigster Gesamtpreis der letzten 30 Tage
Zu nennen bei Preisermäßigung
Ausnahme: Schrittweise Preisnachlässe
Niedrigster Preis vor Beginn der Senkung erlaubt
Verderbliche oder kurz haltbare Waren
Preis senken möglich, wenn Verderb droht – mit Kennzeichnung
Fernabsatz: Preise inkl. Umsatzsteuer
Zusätzliche Kosten müssen angegeben werden

Kaufweg und Laufzeit prüfen

Gehen Sie die geplanten Einstiege bis zum Bestellschritt durch: Beitrag, Produktansicht und gegebenenfalls Warenkorb. Vergleichen Sie für dieselbe Variante den sichtbaren Preis, die Anwendung eines Codes und die Bestellbarkeit. Prüfen Sie im konkreten Bestellweg, ob sich Rabatte wie geplant kombinieren lassen.

Prüfen Sie Beginn und Ende in der Zeitzone des Systems, das den Vorteil steuert. Ein älterer Clip kann nach Aktionsende weiter sichtbar sein. Er sollte dann nicht unverändert als aktueller Kaufaufruf eingesetzt werden.

Während der Aktion reagieren

Bestimmen Sie, wer Preis und Bestand beobachtet und wer Beiträge oder hervorgehobene Produkte anpasst. Bei einem LIVE braucht die Moderation eine Stop-Regel, sobald die beworbene Variante im vorgesehenen Kanal nicht mehr bestellbar ist. Physisch vorhandene Ware kann bereits zugewiesen oder aus anderen Gründen nicht verfügbar sein.

Halten Sie Änderungen mit Zeitpunkt und betroffenem Einstieg fest. Nach einer Korrektur zählt die sichtbare Fassung: Eine Änderung im Verwaltungssystem belegt noch nicht, was Kunden sehen.

Zielgruppe und Kanal einordnen

Eine Bitkom-Befragung von 1.120 Internetnutzerinnen und -nutzern ab 16 Jahren in Deutschland ergab im Januar 2025: 29 Prozent kaufen über soziale Netzwerke ein. Bei den 16- bis 29-Jährigen waren es 48 Prozent, bei den 30- bis 49-Jährigen 36 Prozent.

Die Plattformwerte unterscheiden sich ebenfalls: 15 Prozent der Befragten kauften über Instagram, 14 Prozent über Facebook und 11 Prozent über YouTube ein; TikTok erreichte 8 Prozent. In der jüngeren Altersgruppe (16 bis 29 Jahre) lagen Instagram bei 34 Prozent, YouTube bei 23 Prozent und TikTok bei 20 Prozent.

Auch Werbung kann bei der Produktentdeckung eine Rolle spielen: 42 Prozent der Social-Media-Einkäuferinnen und -Einkäufer gaben an, über Werbung in sozialen Netzwerken immer wieder Produkte zu entdecken. In dieser Altersgruppe waren es 46 Prozent.

Social-Media-Käufe nach Altersgruppe und Plattform (Deutschland, Januar 2025)

  • Gesamt: Kauf über soziale Netzwerke29 %
  • 16–29 Jahre48 %
  • 30–49 Jahre36 %
  • Instagram (Gesamt)15 %
  • Facebook (Gesamt)14 %
  • YouTube (Gesamt)11 %
  • TikTok (Gesamt)8 %
  • Instagram (16–29 Jahre)34 %
  • YouTube (16–29 Jahre)23 %
  • TikTok (16–29 Jahre)20 %

Das Ergebnis beurteilen

Werten Sie die nach einer vorab festgelegten Regel zugeordneten Aufträge aus. Trennen Sie Produktwert, gewährte Rabatte, spätere Stornierungen oder Erstattungen und ermittelbare Kosten. Ein Verkaufsbericht ist kein Zahlungsnachweis; rabattierter Umsatz ist kein Gewinn. Nennen Sie den Datenstand, solange Rückgaben offen sind.

Für die nächste Aktion zählen konkrete Abweichungen. Prüfen Sie, ob das Angebot verständlich war, die beworbene Variante bestellbar blieb und welcher Wert nach Korrekturen blieb.

In diesem Leitfaden

  1. Kanalbezogene Angebote ohne Preisverwirrung gestaltenSo unterscheiden Händler Artikelpreis, Rabattcode und Versandvorteil und gleichen Social-Beitrag, Produktansicht und Checkout ab.
  2. Aktionsbedingungen auf engem Raum erklärenWelche Aktionsbedingungen gehören direkt in einen kurzen Social-Beitrag? So bleiben Vorteil, Grenzen und Kaufweg verständlich.
  3. Live-Angebote mit verfügbarem Bestand koordinierenSo stimmen Händler beworbene Varianten, verfügbaren Bestand und Kaufaufrufe während einer Live-Aktion ab.
  4. Ergebnisse nach Rabatten und Rücksendungen bewertenSo bewerten Händler eine Social-Commerce-Aktion anhand zugeordneter Aufträge, gewährter Rabatte, späterer Korrekturen und Kosten.

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